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Zivile Flugsicherungsverfahren in der DDR

Zivile Flugsicherungsverfahren in der DDR

Die FS-Verfahren beruhen hauptsächlich auf der „Anweisung für den FS-Dienst“ AFD der HVZL vom Dezember 1982 mit Gültigkeit bis 1990 und dem Inhalt der Flugsicherungs-Handbücher FSH für die Flugverkehrsdienste (ATS), den Luftfahrtinformationsdienst (AIS) und das Flugüberwachungszentrum (ATCC). Inhaltlich stellt die AFD die Betriebsanweisung für die Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services ATS) dar, nicht aber die der Flugfernmelde-, Flugberatungs- und FS-technischendienste. Die AFD trat am 3.4.1983 in Kraft.  Zusätzlich zur AFD wurde von der Gesellschaft für Sport und Technik GST am 1.1.1971 eine eigene Flugsicherungsordnung (FSO) erlassen. Das zentrale Organ zur Planung und Koordinierung der Benutzung des nationalen Luftraums war das erst Ende der 1980’er Jahre eingeführte Amt für Luftraum Koordinierung ALK (Airspace Management ASM) unter dem Ministerium für Nationale Verteidigung MfNV.

Das zentrale Organ für die Sicherstellung der Flüge aller am Luftverkehr beteiligten Institutionen war der „Zentrale Gefechtsstand“ der Luftstreitkräfte, ZGS genannt. Der ZGS hatte in allen Fragen der Planung und Durchführung von Flügen Weisungsbefugnis gegenüber allen am Luftverkehr beteiligten zivilen Institutionen.

Ständig zivil kontrollierte Lufträume waren Luftstraßen (Airway AWY) mit ständig „genehmigten“ Flughöhen, Nahverkehrsbereiche (Terminal Areas TMA) und Flughafenkontrollzonen (Control Zones CTR). Nicht kontrollierte Lufträume im Sinne des FS-Kontrolldienstes (ATC) waren sogenannte Flugplatzzonen (Aerodrome Traffic Zones - ATZ) an denen FS-Freigaben, aber nicht FS-Kontrollfreigaben (ATC Clearances) erteilt wurden, da dort keine Flugplatzkontrollstellen (TWR) eingerichtet waren. Die Zuteilung der Flugflächen erfolgte in Absprache mit den kolozierten militärischen Gebietskontrollstellen der NVA am gleichen Ort.

Die zivilen FS-Stellen wendeten im Verkehr mit Flugzeugen und anderen FS-Stellen sowie denen des Flugwetterdienstes die koordinierte Weltzeit (UTC) an. Zwischen zivilen und militärischen FS-Stellen wurde die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) bzw. angewendet. Im militärischen Meldeverkehr, insbesondere mit den FS-Stellen der GSSD wurde Moskauer Zeit angewendet. Ständig besetzt und betriebsbereit (Dienstzeit H24) waren folgende Flugsicherungsstellen: ATCC Berlin Schönefeld , ACC Cottbus (ATC) koloziert mit GBKS Süd, ACC Friedland (ATC) koloziert mit GBKS Nord, ACC Berlin Schönefeld , APP Berlin Schönefeld und Dresden, TWR Berlin Schönefeld , NOTAM Büro der DDR , ARO (ATC Reporting Office) Schönefeld und die AFTN Fernmeldezentrale Berlin.

Die Arbeitsweise des Bezirks- und Anflugkontrolldienstes unterschied sich nur geringfügigst von der andernorts angewendeten Arbeitsweise. Das Prinzip der „Einheit der Kontrolle“ (Unity of Control) gemäß ICAO Anhang 11 (ATS)  wurde ausdrücklich betont. Die Verfahren der Anflug- und Flugplatzkontrolle (APP und TWR) wurden insbesondere in den Jahren ab 1963 in Übereinstimmung mit den entsprechenden Regeln der ICAO angewendet.

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Die Entwicklung der Flugsicherung in Ostdeutschland von 1945 bis 1990
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Flugsicherung

Die umfassende Dokumentation über den Luftverkehrsdienst Flugsicherung. Eine Buchreihe in mehreren Bänden, die von Frank W. Fischer im Verlag der International Advisory Group Air Navigation Services (ANSA) herausgegeben wurde.

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