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Die Situation der Flugsicherung von Mai 1945 bis 1949/50 in der künftigen DDR

Die Situation der Flugsicherung von Mai 1945 bis 1949/50 in der künftigen DDR

Warum erfolgt diese Dokumentation erst jetzt, 27 Jahre später? Flugsicherung ist in ihren verschiedenen Teilen und Diensten für die Öffentlichkeit unsichtbar und wird daher weniger hinterfragt. In der DDR bestand die Flugsicherung als ein Betriebsdienst der Organisation INTERFLUG unter der Abteilung Zivil Luftfahrt (HVZL) des Verkehrsministeriums. Die Entwicklung der Flugsicherung in Ostdeutschland beginnt bereits 1945. Sie ist in der SBZ ausschließlich Sache der Sowjet-Union - SMAD. Beim Flugsicherungssystem der DDR handelte es sich um ein rein militärisches System, sowohl in seiner Struktur als auch seines Betriebes. Es war nicht vergleichbar mit den FS-Systemen anderer westeuropäischer Staaten, da Teil eines konträr hierzu bestehenden Staatssystems.

Viele der von den sowjetischen Streitkräften bis 1945 eingenommenen Flugplätze wurden bereits in den ersten Jahren nach Kriegsende von der sowjetischen Besatzungsmacht wieder in Betrieb genommen. Am 5.6.1945 übernimmt der Alliierte Kontrollrat - ACA der vier Siegermächte die Regierungsgewalt in Deutschland. Für die sowjetische Besatzungszone richtet die UdSSR am 9.6.1945 die Sowjetische Militär Administration Deutschland - SMAD ein. Der sowjetische Vertreter im „Air Directorate“ des ACA war Ing. Oberst Ja. I. Tschernikow.

Noch bevor es zur Forderung nach verschiedenen Flugkorridoren nach Berlin aus der britischen und amerikanischen Zone kam, hatten die Amerikaner einen Korridor zwischen Fulda und Magdeburg bis Berlin eingerichtet. Gleichzeitig wurde über die Errichtung einer quadripartite betriebenen  Flugsicherheitszentrale (ASC Air Safety Center) verhandelt. Hierzu fand am 22. November die 23. Sitzung des alliierten Koordinierungsausschusses (CORC) statt, der gleichzeitig auch die Vorschläge zur Einrichtung von Luftkorridoren von/nach Berlin billigte.

Mit Gründung der Deutschen Demokratischen Republik 1949 wurden zivilen FS-Dienste vom Ministerium für Verkehr (MfV) übernommen. 1951 ging die Zuständigkeit über Luftfahrtfragen an die Gruppe der Sowjetischen Besatzungsstreitkräfte in Deutschland GSBSD über.

Ziviler Flugverkehr fand vor 1950 bis auf wenige Fluggesellschaften anderer Länder, wie der tschechischen CSA, der Swissair oder skandinavischen SAS und durch die sowjetische Fluggesellschaft AEROFLOT statt. Polen trat bereits am 6.4.1945 der ICAO bei und so flog die LVG LOT bereits umgehend nach Kriegsende nach und über Berlin; eine seltene Ausnahme. 1945 nimmt AEROFLOT den regulären Flugverkehr zwischen Berlin und Moskau auf. Rund 300 Flüge wurden monatlich durchgeführt.

Die westlichen Alliierten begannen ab 20.5.1946 durch amerikanische, ab 1.9.1946 durch britische und ab Juni 1950 durch französische Gesellschaften den Fluglinienverkehr nach Berlin aufzunehmen. Auf den Flugplätzen Adlershof und Johannisthal waren noch 372 Li-2 und C-47 Flugzeuge stationiert. Insgesamt führte AEROFLOT im Jahr 1945 2236 Flüge zwischen Berlin und Moskau durch. Flugbetrieb und Flugsicherung unterstanden ab dann der AEROFLOT Verwaltung „Internationaler Flugverkehr“. Auf westlicher Seite beginnt British European Airways BEA bereits am 1.9.1945 mit Flügen nach Berlin - Gatow.

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Flugsicherung

Die umfassende Dokumentation über den Luftverkehrsdienst Flugsicherung. Eine Buchreihe in mehreren Bänden, die von Frank W. Fischer im Verlag der International Advisory Group Air Navigation Services (ANSA) herausgegeben wurde.

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