SSL Zählmarke VG WORT

Beruf und Alltag eines Fluglotsen: Wie kam ich zu diesem Beruf?

Beruf und Alltag eines Fluglotsen: Wie kam ich zu diesem Beruf?

Warum ein Bericht über einen Beruf aus einer Zeit in der es kaum Festnetz-Telefonanschlüsse gab, Mobil-Telefone unbekannt waren, Deutsche erst seit kurzem wieder fliegen durften, EDV ein unbekannter Begriff war, Radar eine rein militärische Sache und Turbo-Jet Flugzeuge gerade erst zum Einsatz kamen?

Es handelt sich um den „Air Traffic Controller“ oder Flugverkehrsleiter, in Deutschland Flugsicherungslotse oder Fluglotse, in der Schweiz Flugverkehrsleiter und in Österreich Flugkontrollleiter genannt, der einzige Beruf der im Nachkriegsdeutschland, einem geteilten Land, nach rein internationalen Vorschriften und in englischer Sprache ausgeübt wird, schon seit der Zeit als es noch gar keine BRD und auch keine DDR gab. Es war die Zeit ab 1945 als es nur Militärregierungen gab; eine amerikanische, eine britische, eine französische und eine sowjetische.

Der zum Luftverkehrsdienst „Flugsicherung“ gehörende Beruf des Fluglotsen zur Ausübung der Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control) war ein damals in Deutschland unbekannt gewordener Beruf, obwohl er bis 1939 bereits unter der Bezeichnung Flugleiter entstanden war. Neue, in den 1950’er Jahren entstehende Behörden und die Öffentlichkeit wußten über die Vorkriegsentwicklung hierzu nichts mehr. Es waren inzwischen mehr als zehn Jahre vergangen, in denen die Zuständigkeit hierüber ausschließlich beim deutschen Militär und ab 1945 bei den Siegermächten lag. Das galt auch noch für die folgenden Jahre ab 1949.

Der Beruf des Flugleiters in der Flugverkehrskontrolle entstand in Deutschland schon in den 1920’er Jahren mit der gleichen Bezeichnung. Schon in der Zeit vor 1945 waren die Flugleiter im Rahmen der Flugbewegungskontrolle und Staffelung zur Vermeidung von Zusammenstößen ermächtigt worden, den Piloten diesbezügliche Anweisungen zu erteilen. Diese Vollmacht zum Eingriff in den Flugverlauf schien ausschließlich beim Piloten zu liegen. Behörden, Flugpassagiere und Öffentlichkeit wußten über diese Tatsache fast nichts. Arbeitsämter konnten darüber selbst 1957 noch keine plausible Auskunft geben. Man konnte sich schlichtweg nicht vorstellen, wie ein Flugleiter am Boden Flüge, und schon gar nicht ausländische, auf Strecke per Sprechfunk in Englisch leitete und untereinander staffelte. Eine solche Bevollmächtigung des Flugleiters gegenüber den Piloten von zivilen oder militärischen Flügen jeglicher Nation schien insbesondere nach dem Krieg im deutschen Luftraum unvorstellbar.

Als erstes hatte ich mich einer theoretischen und praktischen Eignungs- und Auswahlprüfung bei der Zentralstelle in Frankfurt/Main zu unterziehen. Diese gesamte Ausbildung sollte etwa drei Jahre dauern. Meine berufliche Ausbildung bei der BFS begann am 1. April 1957 mit beruflicher Einweisung bei der Flugsicherungsstelle am Flughafen Nürnberg und ab Mai des gleichen Jahres mit einer halbjährlichen Grundausbildung am Flughafen München mit einem Dutzend anderer Teilnehmer in Navigation, Flugmeteorologie, Luftrecht, Flugsicherungstechnik, Luftfahrzeugkunde, nationaler und internationaler Flugsicherungsvorschriften und Richtlinien für die Flugverkehrskontrolle, Staffelung von Flügen und deren Bewegungslenkung.

Lesen Sie mehr über dieses Thema:
Fliegen ist sicher!
Band 5, Beruf und Alltag eines deutschen Fluglotsen in den Jahren von 1957 bis 1984
Graustufendruck: https://www.amazon.de/dp/1542508584
Farbdruck: https://www.amazon.de/dp/1542508525

Flugsicherung

Die umfassende Dokumentation über den Luftverkehrsdienst Flugsicherung. Eine Buchreihe in mehreren Bänden, die von Frank W. Fischer im Verlag der International Advisory Group Air Navigation Services (ANSA) herausgegeben wurde.

Artikel