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Vom Beamten in die Selbständigkeit nach 25 Dienstjahren

Vom Beamten in die Selbständigkeit nach 25 Dienstjahren

Im Frühjahr 1981 beendete ich mein Beschäftigungsverhältnis mit der Behörde. Ich bin kein Beamter mehr und beginne mit meinen ersten Schritten in die Selbständigkeit. Nachdem ich nun nach 25 Jahren die Behörde verlassen hatte, wartete ich auf ein abschließendes Dienstzeugnis. Aber es kam keines. Es bedurfte dreier Mahnungen bis nach einem dreiviertel Jahr endlich eines erstellt war. Aber das schützte mich nicht vor einer Klageandrohung der Bundesanstalt für Arbeit wegen Falschaussage, da ich behauptet hatte, 25 Jahre als Flugverkehrsleiter bei der BFS gearbeitet zu haben. Die Behörde hatte dahingegen der BfA bestätigt, dass ich bei ihr 12 Jahre lange als Programmierer beschäftigt gewesen sei. Man mußte also noch einmal über die Bücher. Da ich ja nun ohne Arbeitsverhältnis war, sprach ich beim Arbeitsamt vor, um zu erfahren, dass alle meine als Angestellter jahrelang geleisteten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung durch mein freiwilliges Ausscheiden aus der Behörde als dem deutschen Staat geschenkt galten. So unglaubhaft sich dies auch anhörte, so lauteten damals die Regeln. Das sah nicht nach einem problemlosen Neuanfang aus.

Dem vorausgegangen war die Erstellung einer weltweiten Studie über die zivilen und militärischen betrieblichen Bedürfnisse zu aeronautischen Informationen für den Flug- und Flugsicherungsbetrieb; die einzige bislang bekannte Studie dieser Art. Solche Studien wurden notwendig, um für den fortschreitenden Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung eine klare Vorstellung zu bekommen, wie die einzelnen Datenverarbeitungs-Module des FS-Systems miteinander zu verbinden seien und welche Funktionen sie leisten sollen. Das Hauptaugenmerk hierbei war die Aufrechterhaltung des Prinzips mit dem Menschen als Kern des Systems. Es folgten Beauftragungen staatlicher Behörden und Gesellschaften sowie verschiedener europäischer Finanzierungsinstitute wie EBRD und EIB zu Flugsicherungsprojekten im Ausland, so wie zum Beispiel nach Libyen, Jordanien, Dänemark, der Schweiz, die Niederlande, Bulgarien, Tschechien, Albanien und Aserbaidschan.

Eine Ausnahme machten das Flughafenprojekt Berlin zur Bestimmung der Luftraumanforderungen dieses Projekts in Berlin-Schönefeld und Lehrtätigkeit an der Lufthansa-Schule in Bremen sowie Beauftragungen durch die EU und EUROCONTROLs. Eine Beauftragung durch die Internationale Zivil Luftfahrt Organisation ICAO führte zu einem einjährigen Lehrauftrag an der Anadolu Universität in Eskisehir / Türkei zur Erstellung des Flugsicherungs-Lehrprogramms.

Begonnen hatte meine Berufslaufbahn am 1.4.1957. Sie endete nach 52 Jahren in 2009, wiederum mit einem Projekt in Deutschland. 2013 entschloß ich mich auf Anraten ein Internet-Portal mit der Bezeichnung „Digitale Luftfahrt Bibliothek“ zu schaffen, um seltenes zumeist unbekanntes Material wie Berichte, Studien, Bibliographien, Fotos und Karten aus der Entwicklung der Flugsicherung bekannt zu machen. Das Portal besteht inzwischen in Deutsch und Englisch und liefert meist kostenlos Zugriff auf historisches Material für Wißbegierige und Studierende, die ansonsten nicht einmal von der Existenz solchen Materials wüßten.

Im Rahmen dieses Projekts entstanden u.a. sechs Dokumentationen zur Entwicklung der Flugsicherung in Deutschland, von 1919 bis 1945, von 1945 bis 1955, von 1957 bis 1977 und von 1945 bis 1990 (DDR). Eine Nutzung der bei ANSA angesammelten FS-Unterlagen wurde sichergestellt, indem große Mengen an die o.a. Universitätsbibliotheken, an die Nationalbibliothek in Leipzig und an die Technische Informations-Bibliothek der BRD in Hannover gegeben wurden.

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Fliegen ist sicher!
Band 5, Beruf und Alltag eines deutschen Fluglotsen in den Jahren von 1957 bis 1984
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Flugsicherung

Die umfassende Dokumentation über den Luftverkehrsdienst Flugsicherung. Eine Buchreihe in mehreren Bänden, die von Frank W. Fischer im Verlag der International Advisory Group Air Navigation Services (ANSA) herausgegeben wurde.

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