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Luftverkehrsregeln und Luftraumstruktur im Rahmen der militärischen Flugsicherung bei Bundeswehr und Luftwaffe

Luftverkehrsregeln und Luftraumstruktur im Rahmen der militärischen Flugsicherung bei Bundeswehr und Luftwaffe

Die Bundesrepublik Deutschland mußte 1953 die Luftverkehrsregeln und die Konzepte zur Aufteilung des Luftraums von der Internationalen Zivil Luftfahrt Organisation ICAO übernehmen. Die Luftverkehrsregeln der US - Luftwaffe unterschieden bereits nach sogenannten Contact Flight Rules, den Sichtflugregeln (VFR), und nach Instrumentenflugregeln (IFR).

Es ginge zu weit an dieser Stelle die Art und Weise der Durchführung der Flugsicherungsdienste dieser Zeit darzustellen. Eine umfassende Datstellung der Struktur der FS-Dienste und ihrer Verfahren ist in Band I der Dokumentation zur Entwicklung der Flugsicherung in Deutschland „Die Deutsche Flugsicherung vor 1945“ gegeben.

1950 erließ die Alliierte Hohe Kommission für die betriebliche, technische und verwaltungsmäßige Überwachung der zivilen Luftfahrt ein Gesetz und am 4.5.1951 erfolgte die Verkündigung der „Flugverkehrsordnung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“. Diese Verordnung wurde am 4.6. 1953 von der Verordnung über Luftverkehrsregeln für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland“ ersetzt.
Nun begann ein Prozess der Verfeinerung der Verfahren und der Luftraumorganisation, der sich bis zur Neuordnung des unteren Luftraums im Jahre 1967 hinziehen sollte. Zwar wurden auch danach noch viele Änderungen bestehender Verfahren vorgenommen, die aber im Gegensatz zu den Aufbaumaßnahmen mit Ausnahme der Einrichtung Zeitlich Reservierter Lufträume - TRAs und der Einführung des  Sichtflugverbots über 10.000 Fuß im Jahre 1976 nur eine Verfeinerung des bereits Bestehenden darstellen sollten.

Auf der Luftfahrtkonferenz in Genf im Frühjahr 1958 beschlossen dann die Staaten der Europa Mittelmeer Region - EUM auf Empfehlung der ICAO die Wettermindestbedingungen für Sicht-Flüge den höheren Geschwindigkeiten der Luftfahrzeuge anzupassen. Die neuen Minima wurden Ende 1959 in der Bundesrepublik eingeführt. Mit den neuen Sichtflug-Wettermindestbedingungen wurde nun auch der unterste Luftraum neu organisiert. Die zivilen Nahverkehrsbereiche behielten zwar ihre bis dahin gültige untere Grenze bei 700 Fuß über Grund, die untere Grenze der Luftstrassen wurde jedoch gegenüber vorher um 1000 Fuß auf 1700 Fuß über Grund angehoben. Die militärischen Nahverkehrsbereiche - MTMA wurden zumeist in zwei Sektoren eingeteilt mit einer unteren Grenze von 700 bzw. 1700 Fuß über Grund. Diese Anhebung des kontrollierten Luftraumes mit ermäßigten Wettermindestbedingungen und der Differenzierung für Hubschrauber war den neuen Erfordernissen besser angepasst. Neu war auch die Möglichkeit, innerhalb von Kontrollzonen, Sonder-VFR-Flüge durchzuführen.

Lesen Sie mehr über dieses Thema:
Die Geschichte der militärischen Flugsicherungsstellen der Deutschen Luftwaffe von 1955 bis 1981
Band 6, RHEIN UAC, LIPPE MATRAC, FÜRSTY, EIDER und WESER RAPC
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Flugsicherung

Die umfassende Dokumentation über den Luftverkehrsdienst Flugsicherung. Eine Buchreihe in mehreren Bänden, die von Frank W. Fischer im Verlag der International Advisory Group Air Navigation Services (ANSA) herausgegeben wurde.

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