SSL Zählmarke VG WORT

Kennzeichnung ziviler Flugzeugtypen und Luftfunkstellen, Flugplätze und ihre Einrichtungen, Luftverkehrsgesellschaften

Kennzeichnung ziviler Flugzeugtypen und Luftfunkstellen, Flugplätze und ihre Einrichtungen, Luftverkehrsgesellschaften

Das Aufkommen und die weitere Entwicklung der Luftfahrzeuge, insbesondere aber der Motorflugzeuge aller Art hatte durch ihre Fähigkeit nationale Staatsgrenzen an allen Orten zu überfliegen ein neu entstandenes Problem mit sich gebracht. Trotz der anfänglich nur unter Sichtflug-Wetterbedingungen (VMC) durchgeführten Flüge wollte man feststellen können, wer da die Staatsgrenze überflog oder auf welchem Staatsgebiet zu Lande oder Wasser gelandet war.

Die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge entstand bereits in den ersten Jahren der Fliegerei ab März 1919 durch Eintrag in die Luftfahrzeugrolle LFR-A. Ab Mai 1920 wurde dieses Register abgeändert in LFR-B. In dies wurden nun alle zuvor und neu zum Flugbetrieb zugelassenen Flugzeuge bis März 1934 eingetragen. Das Kennzeichen bestand nun aus dem Buchstaben „D“, gefolgt von einer ein- bis vierstelligen Ziffer und diente anfangs dem erbrachten Nachweis der Lufttüchtigkeit und dem erfolgten Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Die höchste bekanntgewordene Nummer war „D-3463“.

Es waren die Jahre nach dem ersten Weltkrieg. Deutschland unterlag noch den Bedingungen des „Versailler Vertrags“ und dem daraus resultierenden „Internationalen Luftverkehrs-Abkommen“ von 1919. Am 20.3.1920 teilt August Euler als Leiter des Reichsamtes für das Luft- und Kraftfahrwesen allen Flugzeugbetreibern mit, dass die zuvor erteilten Zulassungsbescheinigungen für ungültig erklärt und zurückgegeben werden müssen. Neue Bescheinigungen können unter nunmehr neuen Bedingungen der „Interalliierten Luftfahrt-Überwachungs-Kommission (ILÜK) beantragt werden.“ Die ILÜK erscheint in den verschiedenen hierzu verfügbaren Dokumenten auch als „CICA - Commission Interalliée de Contrôle Aéronautique“ oder „IAACC - Inter Allied Aeronautical Commission of Control“. Nur 145 neue Zulassungen wurden für Luftverkehrsgesellschaften erteilt, zumeist für ehemalige Kriegsflugzeuge. 1922 wird das Flugzeug-Bauverbot durch die ILÜK aufgehoben. Neue Begriffsbestimmungen für zivile und militärische Luftfahrzeuge werden eingeführt; und am 1.8.1922 tritt ein neues Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Kraft. Dieses Gesetz wird erst am 10.1.1959 durch eine Neufassung für das Gebiet der BRD ersetzt.

Lesen Sie mehr über dieses Thema:
Die Flugsicherung in Deutschland vor 1945
Band 1, Ein Rückblick
https://www.amazon.de/dp/1536938246

Flugsicherung

Die umfassende Dokumentation über den Luftverkehrsdienst Flugsicherung. Eine Buchreihe in mehreren Bänden, die von Frank W. Fischer im Verlag der International Advisory Group Air Navigation Services (ANSA) herausgegeben wurde.

Artikel